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Zur Auslegung einer Bankgarantie
https://doi.org/10.47782/oeba202103019901
Ist der Wortlaut einer Garantieerklärung nicht eindeutig, ist nach § 914 ABGB auch auf die Absicht der Parteien Bedacht zu nehmen und der Vertrag so auszulegen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Mangels feststellbarer Parteienabsicht ist auf § 915 ABGB zurückzugreifen, wobei die Auslegung zu Lasten desjenigen geht, der die Garantie formuliert hat (hier: Verwendung eines Musters des Begünstigten durch die Bank).
Aus der Begründung:
Die Bekl beauftragte am eine dt GmbH als (im Folgenden so bezeichnete) Subunternehmerin mit der Durchführung von Montagearbeiten bei einem Bauvorhaben in DE, wobei ein Werklohn von insges € 585.000 netto vereinbart wurde. Die Bekl verpflichtete sich zur Leistung einer Anzahlung iHv 15% des Werklohns gegen Vorlage einer für sie akzeptablen, abstrakten, unwiderruflichen und kostenlosen Bankgarantie mit einer Laufzeit „bis Montageende + 45 Tage“. Sie leistete idF auch tatsächlich an die Subunternehmerin eine Anzahlung iHv € 87.750 netto (= 15% des Nettowerklohns) und erhielt im Gegenzug von einer Versicherung (im Folgenden: Garantin) mit eine als „Anzahlungsgarant...