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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Dass die angestrebte Erweiterung und Vertiefung der im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse der beruflichen Tätigkeit als Betriebsprüfer ausländischer Unternehmen förderlich ist und auch vom Dienstgeber im Rahmen gewährter Dienstfreistellungen zum Besuch entsprechender Kurse an der Verwaltungsakademie des Bundes gefördert und als wünschenswert angesehen wird, ändert im Grunde der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nichts an der Zuordnung eines allgemeine Sprachkenntnisse vermittelnden Sprachkurses zum Bereich der Lebensführung. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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