Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Wiederaufnahme
• Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zu Stande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()