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Entgeltliche Forschungstätigkeit staatlicher Hochschulen mehrwertsteuerpflichtig
Mit Erkenntnis vom , Rs. C-287/00, hat der EuGH entschieden, dass ein Mitgliedstaat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 2 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt, dass er die gegen Entgelt ausgeübte Forschungstätigkeit staatlicher Hochschulen von der Mehrwertsteuer befreit. Volltext des Erkenntnisses auf der Homepage des EuGH unter http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de