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Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden: Unechte Befreiung EU-widrig?
Schlussanträge des Generalanwaltes nach Vorlage des BFH
In der Rs. C-269/00 Seeling/FA Starnberg wurden am in einem vom BFH vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen die Schlussanträge des Generalanwaltes des EuGH veröffentlicht. Im Folgenden werden die Kernaussagen der Schlussanträge wiedergegeben und ihre Bedeutung für die österreichische Rechtslage aufgezeigt.
1. Die Ausgangslage und der Inhalt der Schlussanträge
Nach deutscher Rechtslage ist die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks der unecht befreiten Wohnungsvermietung durch das Unternehmen gleichgestellt; dies hat zur Konsequenz, dass der Steuerpflichtige bei der Herstellung/Anschaffung eines Geschäftsgebäudes nicht berechtigt ist, die auf den privaten Nutzungsanteil entfallende VSt abzuziehen. In einer an ihn herangetragenen Rechtssache hegte der BFH Zweifel, ob eine Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen wie eine steuerfreie Vermietung von Grundstücken i. S. v. Art. 13 Teil B lit. b der 6. EG-RL angesehen werden könne, und legte die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. In den nunmehr veröffentlichten Schlussanträgen schlägt der mit der vorgelegten Frage betraute Generalanwalt Francis G. Ja...