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Fremdfinanzierte Rentenversicherungsmodelle
Modifizierung der diesbezüglichen Aussagen im Einkommensteuerprotokoll 2001
(BMF) - Fremdfinanzierte Rentenversicherungsverträge laut Modellbeschreibung im Einkommensteuerprotokoll 2001, bei denen der Abschluss des Rentenversicherungsvertrages nach dem erfolgt, sind im Sinne der Rz. 165 EStR 2000 - losgelöst von den Verhältnissen des Einzelfalles - stets als Beteiligungen im Sinn des § 2 Abs. 2 a EStG 1988 anzusehen, bei denen die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht; Verluste aus derartigen Verträgen sind daher nur mit späteren Überschüssen ausgleichsfähig.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Einkommensteuerprotokoll 2001 (Erlass vom , GZ 06 0101/2-IV/6/01) seine Rechtsansicht zu fremdfinanzierten Rentenversicherungsmodellen bekannt gegeben. Das Bundesministerium für Finanzen hält an den in diesem Erlass vertretenen Rechtsansichten weiterhin fest, sieht sich jedoch veranlasst, die Ausführungen unter Punkt 2.2.2.2 des genannten Erlasses („Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2 a EStG 1988") zu modifizieren. Die modifizierte Rechtsansicht (der folgende Punkt 2.2.2.2 in der geänderten Fassung) ist auf Fälle anzuwenden, bei denen der Abschluss des Rentenversicherungsvertrages nach dem erfolgt. Für vor diesem Tag erfolgte Vertragsabschlüsse sind die Ausführ...