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Verfassungskonforme Auslegung des § 117 Abs. 7 Z 2 EStG
Erweiterung der Verschiebungsmöglichkeit für Veräußerungs-, Aufgabe- oder Liquidationsgewinne
Ein im Jahr 1998 in Ausgleichsverhandlungen befindlicher Steuerpflichtiger weist 1996 einen Sanierungsgewinn von 4.000.000,- € aus. Aus den vorangegangenen Jahren stehen ihm Verlustvorträge von 8.000.000,- € zur Verfügung. Durch die Verlustsistierungsregelung für 1996 (und 1997) ist eine (in anderen Jahren zwingende) Aufrechnung nicht möglich. Da die Steuerfreistellung des Sanierungsgewinnes an der hohen Überschuldung scheitert (fehlende Sanierungsfähigkeit) und nicht daran, dass der Betrieb nach der Sanierung eingestellt wurde, läge grundsätzlich auch kein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn vor, der zu einer Verschiebung des Sanierungsgewinnes in das Jahr 1998 führen könnte. Im Ergebnis verbliebe eine (aufgrund der vorliegenden Verlustvorträge wirtschaftlich ungerechtfertigte) Steuernachzahlung, die den sofortigen Konkurs des Unternehmens und die Einstellung des Betriebes bewirken würde.
1. Verschiebungsmöglichkeit bei „verunglückten Sanierungsgewinnen" ()
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in jüngster Zeit bereits mit einem ähnlichen Fall befasst, nämlich mit einem Sanierungsgewinn, der dadurch entstanden ist, dass der Betrieb nach der Sanierung aufgege...