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Verkauf eines Mietrechtes
Verkauf eines Mietrechtes (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wird ein Mietrecht an einem Geschäftslokal (Absiedelung AEZ), das kurz vorher an eine Person um 36.300 € verkauft worden ist, von diesem „Erwerber" um fast 580.000 € verkauft, dann ist dieser Verkaufsvorgang dem Betrieb zuzurechnen, wenn der angebliche Erwerber nicht auffindbar ist ().