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SWK 22, 1. August 2002, Seite T 126

Steuertermine im August

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2002 bzw. für das 2. Viertel 2002 (Vorauszahlung für den Monat Juli 2002 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2001);

• Kammerumlage für das 2. Viertel 2002;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2002;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Juni 2002;

• Werbeabgabe für den Monat Juni 2002;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juni 2002;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Viertel 2002;

• Lohnsteuer für den Monat Juli 2002;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2002;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2002;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Juli 2002;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Viertel 2002;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Viertel 2002;

• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Viertel 2002.

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