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Erhöhung der ESt-Vorauszahlung ab 2001 verfassungswidrig
Der VfGH hat mit Entscheidung G 11/02 vom festgestellt, dass die Erhöhung der ESt-Vorauszahlungen für 2001 und Folgejahre verfassungswidrig ist. Volltext der Entscheidung auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html