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Kein Teilbetrieb bei Vermögensverwaltung
Kein Teilbetrieb bei Vermögensverwaltung (§ 24 EStG)
Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Wie der Betrieb muss auch der Teilbetrieb beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu gewerblichen Einkünften führt. Gegenstände wie z. B. Mietobjekte, die im Rahmen einer Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber bei Körperschaften oder gewerblichen Mitunternehmerschaften wegen einer anderen betrieblichen Tätigkeit dem Betriebsvermögen angehören, bilden daher keinen Teilbetrieb ().