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Geldgeschäfte eines Freiberuflers
Geldgeschäfte eines Freiberuflers (§ 4 Abs. 1 EStG)
Die Frage, ob ein Geldgeschäft (Darlehensgewährung, Beteiligungserwerb etc.) eines Freiberuflers ein eigenes wirtschaftliches Gewicht hat und damit nicht dem (notwendigen) Betriebsvermögen zuzurechnen wäre, ist auf Grund einer Abwägung der nach außen erkennbaren Motive zu beantworten. Ein eigenes wirtschaftliches Gewicht ist anzunehmen, wenn bei einem „Geldgeschäft" die Gewinnung eines Auftraggebers lediglich ein erwünschter Nebeneffekt ist. Dagegen ist ein eigenes wirtschaftliches Gewicht zu verneinen, wenn das Geschäft ohne die Aussicht auf neue Aufträge nicht zustande gekommen wäre. Im Beschwerdefall beteiligte sich ein Statiker als Gründungsmitglied an einer Kongresshotel-AG und erhielt den Auftrag für die Statik des geplanten Neubaues (BFH , IV R49/00, in BB 2001, 2410).