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SWK 18, 20. Juni 2002, Seite R 40

VfGH: Jugendschutzgesetz Stmk.

Stmk. JugendschutzG; keine Unsachlichkeit des in § 9 Abs. 2 angeordneten Verbotes der Verabreichung von Mischgetränken aus höherprozentigem Alkohol mit anderen Getränken im Hinblick darauf, dass eine solche Mischung zu einem Alkoholgehalt des Getränks von unter 14 Volumsprozent führen kann, dessen Genuss jedoch - anders als ob man ein nicht gemischtes alkoholisches Getränk eines vergleichbaren Alkoholgehaltes zu sich nähme - verboten bleibt.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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