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SWK 18, 20. Juni 2002, Seite R 39
Schätzungsberechtigung
• Die Schätzungsberechtigung ist nicht davon abhängig, ob dem Abgabepflichtigen ein Verschulden am Mangel der Bücher oder Aufzeichnungen vorzuwerfen ist. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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