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USt: Mietereinbauten
• Einbauten, die der Mieter bzw. Nutzungsberechtigte vorgenommen hat, stellen keine Grundstücke i.S.d. GrEStG dar, sodass der Umsatz nicht nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG steuerbefreit ist. - (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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