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USt: Wasserversorgungsanlage
• Da die Lieferung von (Leitungs-)Wasser erst durch die Errichtung und die Erhaltung entsprechender Wasserversorgungsanlagen ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbständige Nebenleistung begünstigt. - (§ 10 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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