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Verfahren: Sicherstellungsauftrag
• § 232 BAO stellt lediglich auf die Verwirklichung des steuerrechtlich relevanten Tatbestandes ab. Schon bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach exakt feststeht, kann ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden. Hiebei ist es irrelevant, ob die voraussichtliche Abgabenschuld im Schätzungsweg ermittelt wird. - (§ 232 BAO), (Abweisung)
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