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VfGH: Neue Bankenaufsicht nicht verfassungswidrig
(VfGH) - Die neue Regelung über die Bankenaufsicht, die nunmehr einer eigenen Behörde, der Finanzmarktaufsicht (FMA) übertragen ist, deren Kosten die beaufsichtigten Institute selbst zu tragen haben, widerspricht nicht der Verfassung. Das geht aus einer kürzlich zugestellten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hervor.
In der politischen Diskussion vor der Neugestaltung der Finanzmarktaufsicht war die Verfassungskonformität der Kostenüberwälzung umstritten gewesen. Die Bank Austria/
Creditanstalt hat die Frage an den VfGH herangetragen, der jetzt die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestätigte.
Auch an der Art, wie die Kosten auf die einzelnen Institute, die von der FMA zu beaufsichtigen sind, aufgeteilt werden, fand der VfGH nichts auszusetzen. Die Aufteilung richtet sich nach den Eigenmittelerfordernissen, die die bankrechtlichen Vorschriften für die Kreditinstitute aufstellen. Dieses Eigenmittelerfordernis stehe „in unmittelbarer Relation zur Summe der Ausleihungen und der damit verbundenen Risken eines Kreditinstituts", heißt es in der Entscheidung des VfGH. Genau von diesen Umständen hänge aber die „Intensität und Qualität der Bankenaufsicht" ab.
Freilich gibt es auch ei...