Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Großmutterzuschüsse bleiben gesellschaftsteuerfrei!
Drei neue Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes ändern nichts an der Gesellschaftsteuerfreiheit für Großmutterzuschüsse
Während der letzten Monate war in Besprechungen immer wieder zu hören, dass Großmutterzuschüsse entgegen der derzeitigen Rechtslage und Rechtspraxis Gesellschaftsteuer auslösen könnten. Als Begründung wurde regelmäßig ein Verstoß gegen Recht der Europäischen Union im Zusammenhang mit anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof vorgetragen.
Was sagt der Europäische Gerichtshof?
Der Europäische Gerichtshof entschied am drei Fälle zur Gesellschaftsteuer. Diesen Verfahren lagen Vorabentscheidungsersuchen des VwGH aus Ende 1999/Anfang 2000 zu Grunde. In den Urteilen hatte der Europäische Gerichtshof unter anderem darüber abzusprechen, ob eine Zahlung an eine Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer unterliegt, wenn diese von einem Nichtgesellschafter (zum Beispiel von einer Großmuttergesellschaft) als Gegenleistung für die Ausgabe von Gesellschaftsrechten geleistet wird.
Variante 1: Zahlung durch die Großmuttergesellschaft an die Gesellschaft, die Gesellschaftsrechte an die Muttergesellschaft ausgibt:
Variante 2: Zahlung durch die Gesellschaft, die Gesellschaftsrechte erhält, an eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die Gesellschaftsrechte ausgibt:
Die Zuzahlun...