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SWK 32, 10. November 2002, Seite S 816

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Bewertung beim Einbringenden

UmS 134/32/02: Die A-GmbH bringt einen Teilbetrieb zum (Regelbilanzstichtag) in die B-GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, unter Verzicht auf Anteilsgewährung ein. Kann die A-GmbH bei dieser Gelegenheit den einzubringenden Teilbetrieb mit dem beizulegenden Wert darstellen?

Antwort: Sollte sich die Frage auf den Jahresabschluss der A-GmbH zum beziehen, ist dies zu verneinen, da eine handelsrechtliche Neubewertung des einzubringenden Vermögens u. a. gegen das Imparitätsprinzip verstößt. Auch aus einem handelsrechtlichen Verständnis der Einbringung als tauschartiger Vorgang wird eine Gewinnrealisierung zu diesem Zeitpunkt nicht begründet werden können, da die Sacheinlage erst im Folgejahr beschlossen und durchgeführt wird (Näheres dazu siehe Staringer, Einlagen und Umgründungen [1994], 154). Im gegenständlichen Fall scheidet die Einordnung als Tauschvorgang infolge der Einbringung ohne Gewährung von Anteilen handelsrechtlich a priori schon aus.

Die A-GmbH hat allerdings das Recht, den einzubringenden Teilbetrieb in einer handelsrechtlichen Einbringungsbilanz (unabhängig von der nach § 15 UmgrStG zu erstellenden Einbringungsbilanz) mit dem beizulegenden Wer...

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