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Sonderprämie für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen
Mit dem Hochwasserpaket wurde auch die Möglichkeit geschaffen, an Stelle einer vorzeitigen Abschreibung für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen wahlweise eine Sonderprämie geltend zu machen (§ 108 d EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 155/2002). Die Sonderprämie beträgt 5 % bei Gebäuden und 10 % bei sonstigen Wirtschaftsgütern. Die Sonderprämie ist mittels des Formulares E 108d/m geltend zu machen. Dieses Formular ist nur für die Geltendmachung der Sonderprämie für jeweils einen Kalendermonat des Zeitraumes Juni 2002 bis Dezember 2003 zu verwenden. Formular E 108d/m auf der Homepage des BMF unter: http://www.bmf.gv.at/service/formulare/einkommensteuer/e108dm/e108dm.pdf