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Der ?stehen gelassene³ Honoraranspruch
Verlagerungsmöglichkeit in einen anderen Besteuerungszeitraum?
Das vorübergehende Nichtauszahlenlassen von Honoraransprüchen aus bereits erbrachten Leistungen bzw. „Stehenlassen" auf dem Provisionskonto ist in bestimmten Branchen gängige Praxis. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es geht hier keineswegs darum, Einnahmen nicht zu erklären, sondern um Versuche, den Zuflusszeitpunkt - zwecks Entgegenwirken progressionsbedingter Steuerbelastungen - in einen späteren Besteuerungszeitpunkt zu verlagern. Dass dies allerdings im Regelfall zum Scheitern verurteilt ist, hat der VwGH kürzlich in seinem Erkenntnis vom , 2000/14/0132, entschieden.
Dem vom VwGH entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Ein Anlageberater, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt, hatte seit August gegenüber jenen Anlagegesellschaften, für die er tätig war, nach Legung entsprechender Honorarnoten Provisionsansprüche von ca. 90.000 € erworben, die allerdings erst im Februar des nächsten Jahres überwiesen und auch erst in diesem späteren Jahr als Einnahmen erklärt wurden. Grundlage dieser erst im nächsten Jahr erfolgten Auszahlung war eine entsprechende - den Abgabenbehörden jedoch zunächst nicht bekannt gegebene - „mündliche Vereinbarung" bzw. „mündliche Abs...