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EuGH: Forschung Universitäten
• Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuerpflicht von gegen Entgelt ausgeübter Forschungstätigkeit staatlicher Universitäten
Urteilstenor des EuGH:
„Deutschland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 der 6. MWSt-RL verstoßen, dass es die gegen Entgelt ausgeübte Forschungstätigkeit staatlicher Hochschulen gemäß § 4 Nr 21 a des Umsatzsteuergesetzes vom in der Fassung von § 4 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetz-Änderungsgesetzes vom von der Mehrwertsteuer befreit."
( Kommission/Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Die diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtsfragen stellten sich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betreffend die Frage, ob eine staatliche Hochschule mehrwertsteuerpflichtig ist, sofern sie nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig wird, sondern entgeltliche Forschungstätigkeiten ausübt. Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass entgeltliche Forschungstätigkeiten staatlicher Hochschulen keine Dienstleistungen darstellen, die mit dem Hochschulunterricht eng verbunden sind und dementsprechend gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i der 6. MWSt-RL von der Mehrwertsteuer zu befreien gewesen wären.