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Ausfuhrlieferungen: Steuerfreiheit
• Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung (für die der Vorsteuerabzug begehrt wird) an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Für erst zu erbringende Lieferungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)
(, 0095)