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Internationale Konzernabschlüsse für kleine und mittlere Konzerne?
Mit der erstmaligen Erstellung eines Konzernabschlusses zum 31. 12. 2002 ist für viele Konzerne eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen
1999 wurde mit dem neu eingefügten § 245 a HGB die Möglichkeit geschaffen, anstelle des Konzernabschlusses nach HGB einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen zu erstellen und zu veröffentlichen. Wenngleich der Zweck der Bestimmung darin lag, börsenotierten Konzernen die Möglichkeit zu geben, den Wünschen internationaler Anleger und Analysten gerecht zu werden, wurde der Weg zum internationalen Abschluss - anders als in Deutschland - nicht nur den börsenotierten, sondern allen Konzernen geöffnet. Da mit aufgrund der Herabsenkung der Grenzen des § 246 HGB für viele kleine und mittelgroße österreichische Konzerne der erste verpflichtende Konzernabschluss zu erstellen ist, stellt sich die Frage, ob der Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen auch für nicht öffentlich notierte Konzerne eine interessante Alternative ist.
1. Voraussetzungen für den internationalen Konzernabschluss
Der 1999 eingeführte § 245 a HGB normiert keine gänzliche Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht, sondern bietet nur die Möglichkeit einer Alternative zu einem Konzernabschluss nach den Bestimmungen des HGB. Unter folgenden Voraussetzunge...