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Keine Getränkesteuer auf Alkohol zwischen 1. 1. und 8. 3. 2002
Mit Erkenntnis vom , 2002/16/0069, hat der VwGH festgestellt, dass für den Verkauf von alkoholischen Getränken im Zeitraum 1. 1. bis keine Getränkesteuer zu entrichten war. Volltext des Erkenntnisses unter http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/