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VfGH prüft neuerlich Einkommensteuervorauszahlungen
Der Verfassungsgerichtshof hat am , B 990/02, die Prüfung der Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG 1988 i. d. F. des Euro-Steuerumstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 59/2001, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen beschlossen. Text des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/pruefung.html