Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2002, Seite T 183

Abfertigung neu: Was ist dieses Jahr noch zu tun?

Auswahl der MVK - Abfertigungsrückstellung - Wertpapierdeckung

Bernhard Arming

Die Informationsflut zur Abfertigung neu hat ihren Höhepunkt erreicht. Kein Tag vergeht, an dem nicht Seminarangebote, Vorträge bzw. Informationsschreiben verschiedenster Art eintreffen, sodass der Eindruck entstehen könnte, dass das Thema bereits umfassend abgedeckt ist. Und dennoch sind noch in diesem Jahr auf Basis des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) wichtige Entscheidungen zu treffen, die in der Folge im Überblick dargestellt werden sollen.

1. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Bis zum muss jedes Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben, damit Beitragszahlungen für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnisse nach dem beginnen, reibungslos abgewickelt werden können. An jede der mittlerweile konzessionierten neun MVK wurde eine fünfstellige Leitzahl vergeben, die mit der Bankleitzahl vergleichbar ist und bei Meldungen und Beitragszahlungen an die Krankenkassen zu verwenden ist. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass künftig in den Dienstzetteln bzw. Dienstverträgen die vom Unternehmen gewählte MVK angeführt sein muss.

Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt gemeinsam mit dem Betriebsrat. Ist im Unternehmen kein Betri...

Daten werden geladen...