Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2002, Seite R 34
Verfahren: Berufungssenat
• Berufungssenat - (§ 270 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
( - 0029, 0060 - 0062 u. v. w.)