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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite R 64

EuGH: Anmietungsprämien

Mehrwertsteuer: Anmietungsprämien sind nicht als Vermietungsumsätze steuerbefreit

Urteilstenor des EuGH:

„Art. 13 Teil B lit. b der 6. MWSt-RL befreit die Dienstleistung, mit der eine Person, die kein Recht an einem Grundstück hat, gegen Entgelt die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über dieses Grundstück vom Mieter übernimmt, nicht von der Steuer."

( Cantor Fitzgerald International, Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice [England & Wales])

Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob die Zahlung des Vormieters an den Nachmieter für die Übernahme eines Mietvertrages der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht. Dazu hielt der EuGH fest, dass für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Vermietungsumsätze stets zu prüfen ist, welche Partei die Leistung ausgeführt und welche Partei die Gegenleistung erbracht hat. Da im streitgegenständlichen Fall die Leistung vom Nachmieter an den Vormieter erbracht wurde, war die Umsatzsteuerbefreiung für Vermietungsleistungen nicht anzuwenden.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ER...
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