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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite R 63

EuGH: Anmietungsprämien

Mehrwertsteuer: Anmietungsprämien sind nicht als Vermietungsumsätze steuerbefreit

Urteilstenor des EuGH:

„1. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrages seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mietangebot des Vermieters annimmt, erbringt keine Dienstleistung im Sinne des Art. 13 Teil B lit. b der 6. MWSt-RL.

2. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber in einer Optionsvereinbarung der Art, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, gegen Zahlung eines Betrages seitens des Vermieters, der als Sicherheit für die Verpflichtungen aus der Optionsvereinbarung in einem Sonderkonto verbleibt, eine Option auf die Anmietung dieses Grundstücks übernimmt, und die später diese Option gemäß der Optionsvereinbarung ausübt und das Mietangebot für das Grundstück gegen die Freigabe des Geldes im Sonderkonto annimmt, erbringt zu keiner Zeit eine Dienstleistung im Sinne des Art. 13 Teil B lit. b der 6. MWSt-RL."

S. R 64( Mirror Group plc, Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice [England & Wales])

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