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Nachsicht, wenn Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen wird
Nachsicht, wenn Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen wird (§ 11 Abs. 12 UStG)
Eine bei einem unberechtigten Steuerausweis in einer Rechnung entstandene Steuerschuld ist zwingend wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wird und der entsprechende Betrag an den Fiskus auch tatsächlich rückbezahlt worden ist. Der Gesichtspunkt der Erlassunwürdigkeit spielt dabei keine Rolle, er kann nur bei der Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen von Bedeutung sein (BFH , V B 73/01 in BB 2002, 1577).