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Pensionszusage
Pensionszusage (§ 8 Abs. 2 KStG)
Einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit 25 % Beteiligung an der GmbH wurde im Alter von 47 Jahren eine Pensionszusage von 80 % des letzten Aktiv-Monatsbezuges ohne ASVG-Gegenrechnung gewährt. Die Pensionszusage wurde als nicht fremdüblich gewertet. Der VwGH betont, dass einer Pensionszusage die steuerliche Anerkennung schon dann versagt werden muss, wenn auch nur eine ihrer wesentlichen Bestimmungen so beschaffen ist, dass die gewährte Pension als Ganzes bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht zugesagt worden wäre. Der Umstand, dass eine Sozialversicherungspension überhaupt nicht anzurechnen ist, kann allgemein als unangemessen angesehen werden ().