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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite K 17

Gewerblicher Grundstückshandel bei Eigentumswohnungen

Gewerblicher Grundstückshandel bei Eigentumswohnungen (§ 23 EStG)

Für die Umqualifizierung einer vermögensverwaltenden Tätigkeit in einen gewerb-lichen Grundstückshandel ist in zeitlicher Hinsicht entscheidend, an die bis zum verbindlichen Abschluss der Kaufverträge vom Veräußerer entfalteten Tätigkeiten anzuschließen. Grundsätzlich ist jede Eigentumswohnung steuerrechtlich als ein Objekt anzusehen (für die sog. „Drei-Objekt-Grenze" entscheidend). Ausnahmsweise können mehrer Eigentumswohnungen als ein Objekt angesehen werden, wenn bereits bei Abschluss der Verträge mehrere Wohnungen an einen Erwerber als eine einheitliche Wohnung übertragen werden sollen. Wenn daher z. B. ein Arzt von Anfang an mehrere Wohnungen als zusammenhängende Praxis kauft, dann liegt nur der Verkauf eines Objektes vor. Werden aber einzelne Wohnungen verkauft und diese erst nach Abschluss der Kaufverträge zusammengelegt, dann hat der StPfl. mehrere Objekte veräußert und wird dadurch zum Grundstückshändler (BFH , III R 9/98 in BB 2002, 1627).

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