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Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen
Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen (§§ 20, 28 EStG)
Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab der Fremdüblichkeit kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden. Weisen ein mit einem Fremden abgeschlossener Mietvertrag und ein Mietvertrag mit einem Angehörigen nach ihrem Inhalt oder in der Durchführung gleichartige Mängel (Mietverträge wurden zum Teil widersprüchlich oder nicht lückenlos ausgefüllt bzw. auf dem vorgedruckten Vertragsformular wären Streichungen vorzunehmen gewesen, wenn mehrere Alternativen bestehen) auf, so verliert das zwischen fremden Dritten übliche Vertragsgebaren für die Indizienwürdigung an Gewicht. Die Mängel des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustausches hin (BFH , IX R 68/99 in BB 2002, 1897).