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Privatnutzung eines Arbeitgeber-KFZ durch mehrere Personen
Privatnutzung eines Arbeitgeber-KFZ durch mehrere Personen (§ 15 EStG)
Steht ein betriebliches KFZ mehreren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung zur Verfügung, dann ist der Sachbezug einmal zu ermitteln und entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Wird ein Fahrzeug von mehreren Arbeitnehmern für Privatfahrten verwendet, dann wird dadurch der Sachbezug nicht vervielfacht, weil dies zu einer Übermaßbesteuerung führen würde (BFH , VI R 132/00 in BB 2002, 1466).