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ÖBA 3, März 2017, Seite 149

Rundschreiben über Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Das KAMaRisk-Rundschreiben der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) behandelt jene Anforderungen an AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die auf Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Zudem werden die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr 231/2013 zur Organisation und Auslagerung konkretisiert. Auf Grund des aktuellen Rundschreibens wird das InvMaRisk-Rundschreiben 5/2010 (WA) vom aufgehoben.

Die Adressaten haben im Rahmen eines internen Kontrollsystems (IKS) Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen. Es sind insb die Bereiche Fondsmanagement, Marktfolge und Risikocontrolling organisatorisch und personell zu trennen. Auch wird im Bereich des IKS die Risikoberichterstattung an die Geschäftsleiter und an den Aufsichtsrat konkretisiert. Entsprechendes gilt auch für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften. AIFM und OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaften sind für ein optimales Risikomanagement verantwortlich und müssen daher für die Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung angemessener und dokumentierter Grundsätze in einer Risk Management Policy sorgen. Darin müssen auch ...

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