Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite R 4

Kapitalertragsteuer: Haftung

I. Z. m. der Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuern vertritt der VwGH die Meinung, dass es nicht wesentlich ist, ob das für die Körperschaft berufene Organ über Malversationen (hier: Schwarzumsätze) informiert war, wenn die tatsächliche Geschäftsführung eine dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehende Person ausgeübt hat. - (§ 95 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0023)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...