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Verfahren: Schätzung
• Grundsätzlich ist eine Schätzungsbefugnis im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens (hier bei einem Chinarestaurant) bei formellen Buchführungsmängeln gegeben; die dazu allein aufgestellte Berechnung anhand einer durchschnittlichen Auslastung aller Sitzplätze im Restaurant an allen Tagen des Jahres sowohl für den Mittags- als auch für den Abendtisch bei angenommenen Konsumationen von 80 S mittags und 160 S abends pro Platz ist ohne weitere Feststellungen über eine besondere Kundenakzeptanz des gegenständlichen Restaurantbetriebes mit der Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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