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Verwaltungsstrafverfahren
• Gem. § 33 Abs. 1 lit. c WT-BO (jetzt § 3 Abs. 1 Z 3 WTBG) ist ein Steuerberater berechtigt, im Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des Kommunalsteuergesetzes 1993 einzuschreiten. - (§ 13 Abs. 3 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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