Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Gewinnausschüttung
• Ein monatliches Honorar von 20.000 S für die Ausübung der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer ist als angemessen anzusehen und stellt keine verdeckte Gewinnausschüttungdar. - (§ 8 Abs. 2 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()