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SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite W 1

Societas Europaea (SE) ­ die Europäische Gesellschaft

Eine Unternehmensverfassung nach dem Gemeinschaftsrecht

Christian Handig

Bereits 1970 gab es einen Vorschlag der Kommission für ein Statut einer Europäischen (Aktien-)Gesellschaft, doch wurde erst vor kurzem ein solches Statut erlassen.Die wesentliche Hürde war die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, und es bedurfte eines Kompromisses auf höchster politischer Ebene, um diese zu bewältigen, nämlich durch den Europäischen Rat in Nizza.Das Statut besteht aus zwei Rechtsakten der Verordnung (VO)und einer Richtlinie (RL) über die Beteiligung der Arbeitnehmer.Die VO tritt mit in Kraft, bis dahin hat auch die Umsetzung der RL zu erfolgen. Die wesentlichen Elemente des Statuts werden im Folgenden dargestellt.

1. Zweck des Statuts

Diese supranationale Unternehmensverfassung wurde geschaffen, damit Gesellschaften mehrerer Mitgliedstaaten (MS) auf der Grundlage einheitlicher Normen verschmelzen, Holdinggesellschaften und gemeinsame Tochtergesellschaften gründen, sich umstrukturieren und ihren Sitz in andere MS verlegen können. Vorteile sollen sich ergeben aus deutlichen geringeren Verwaltungs- und Rechtskosten, einer einzigen Rechtsstruktur, einer einheitlichen Geschäftsführung und einem einheitlichen Berichtssystem.

2. Allgemeine Vorschriften

Gem. Art. 1 der VO können S...

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