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SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite S 24

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und Einbringung

UmS 89/01/02: Ein Einzelunternehmen wurde mit Einbringungsstichtag in eine GmbH eingebracht, wobei die Anmeldung bzw. Meldung bei der zuständigen Behörde am erfolgte. Zum Fälligkeitsstichtag wurde dem Einzelunternehmer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung vorgeschrieben. Muss diese noch bezahlt werden?

Antwort: Gemäß § 22 Abs. 2 UmgrStG tritt für den Bereich der Umsatzsteuer die übernehmende GmbH unmittelbar in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Da somit im Bereich der Umsatzsteuer keine Rückwirkung gegeben ist, wurde mit dem (SWK-Heft 35/1993, Seite A 579) u. a. für den Bereich der Einbringungen geregelt, dass die Unternehmereigenschaft des Einbringenden mit dem Tag der Anmeldung der Einbringung in das Firmenbuch oder - wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist - mit dem Tag der Meldung an das für die übernehmende Körperschaft zuständige Finanzamt endet. In der Praxis wurde die nach Beendigung der Unterneh-mereigenschaft noch vorgeschriebene Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung i. R. d. letzten Umsatzsteuer-Veranlagung des Einbringenden verrechnet. Mit Erkenntnis vom , 2000/14/0014, hat der VwGH ausgesprochen, dass § 21 Abs. 1 a UStG 1994 ...

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