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VfGH beendet Gesetzesprüfungsverfahren zur Unfallrentenbesteuerung
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom , G 129/01, das Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2001 mit eingeführten Einkommensbesteuerung der Unfallrenten vorzeitig beendet. Während des laufenden Verfahrens, nämlich am , ist das Euro-Steuerumstellungsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 59/2001, kundgemacht worden, mit dem die bekämpften Gesetzesvorschriften neu gefasst wurden. Dadurch stehen die Rechtsvorschriften in der angefochtenen Fassung nicht mehr in Geltung und der Antrag der Oppositions-Abgeordneten musste daher als unzulässig zurückgewiesen werden, eine inhaltliche Prüfung der bekämpften gesetzlichen Bestimmungen erfolgte nicht. Volltext des Beschlusses G 129/01 auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html