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Haftungsverfahren
• Wie der Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, sind Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden gemäß § 248 BAO ermöglichte Berufung gegen den Abgabenbescheid - geltend zu machen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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