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Zusammenschluss und Handelsbilanz-Vorsorge
Für Äquivalenz und Vorsorge sind die Handels- und Umgründungsbilanzen zu beachten
In der Literatur wurden die Vorsorgemethoden gegen die endgültige Verschiebung der Steuerbelastung gemäß § 24 Absatz 2 UmgrStG bisher auf Basis von Steuerbilanzen dargestellt.In zahlreichen Fällen, insbesondere bei Vollkaufleuten, liegen den Zusammenschlussverträgen (Gesellschaftsverträgen) regelmäßig Jahresabschlüsse nach den §§ 189 ff. HGB zu Grunde. Im Folgenden sollen die häufig angewendeten umgründungssteuerlichen Methoden des Kapitalkonten-(Buchwert-) und Verkehrswert-Zusammenschlusses auf Basis von handels- und umgründungssteuerlichen Werten dargestellt werden.
1. Kapitalkonten-(Buchwert-)Zusammenschluss
Erfolgt der Zusammenschluss gem. Art. IV UmgrStG im Verhältnis der handelsrechtlichen Kapitalkonten und weichen diese von den ertragsteuerlichen Kapitalkonten ab, so entsteht zwingend ein Unterschiedsbetrag zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes. Daraus ergibt sich wiederum zwingend, dass auch bei der Vorsorge entsprechend zu differenzieren ist.
1.1 Vorsorge mit Gewinnvorab
Da das Gewinnvorab neben der Vorsorge gegen die Verschiebung der Steuerbelastung gleichzeitig eine Abgeltung des Unterschiedes zwischen den Verkehrswerten bzw. sti...