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Zuwendungen Betriebsratsfonds
• Der Ausschluss der Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuwendungen an den Betriebsratsfonds zielt erkennbar darauf ab, einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbare Arbeitgeberzuwendungen nicht schon deshalb steuerfrei zu stellen, weil sie über den Umweg des Betriebsratsfonds erbracht werden. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Teile des Arbeitslohnes, die durch willkürliche Verfügungen über den Betriebsratsfonds ausgezahlt werden, dadurch aus der Besteuerung herausfallen. - (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988), (Abweisung)
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