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Bezüge: Nachzahlungen
• Bei den Nachzahlungen und nachträglichen Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Sinn des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 handelt es sich um die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen hätte ausbezahlt werden sollen, wobei die rechtzeitige Auszahlung aber aus Gründen, die nicht im Belieben des Arbeitgebers gestanden sind, unterblieben ist. - (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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