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Besteuerung des E-Commerce
EG-Richtlinie und Verordnung beschlossen
Am hat der ECOFIN-Rat politische Einigung über die EG-Richtlinie und die Verordnung betreffend die mehrwersteuerliche Behandlung elektronisch erbrachter Dienstleistungen erzielt. Der betreffende Vorschlag der Kommission stammt bereits aus dem Jahr 2000 (KOM 2000/349), konnte aber auf Grund des Widerstandes des Vereinigten Königreichs bisher nicht beschlossen werden. Der nunmehr beschlossene RL-Vorschlag regelt die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen, die von Drittlandsanbietern an Verbraucher in der EU erbracht werden, und ist ab in nationales Recht umzusetzen.
1. Allgemeines
Derzeit kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die darin bestehen, dass auf Leistungen von Drittlandsanbietern an EU-Konsumenten grundsätzlich keine Umsatzsteuer erhoben wird, während die Erbringung gleicher Leistungen durch EU-Anbieter der Umsatzsteuer unterliegt. Ziel des Richtlinienvorschlages war es, diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, indem elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Konsumenten außerhalb der EU nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Gleichzeitig sollen Leistungen an EU-Konsumenten am Verbrauchsort besteuert werden.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst