Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkung rückwirkender Korrekturen im Rahmen von Umgründungen auf den Unternehmens- bzw. Verkehrswert
Die im Rahmen von Umgründungen i. S. d. UmgrStG möglichen rückwirkenden Korrekturen (§ 2 Abs. 4, § 8 Abs. 4, § 16 Abs. 5, § 24 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 33 Abs. 4 und 5, § 38 a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 UmgrStG) vermindern oder erhöhen nicht nur den Buchwert des zu übertragenden Vermögens, sondern auch den Unternehmens- bzw. Verkehrswert. Methodisch gesehen muss in den meisten Umgründungsfällen der Unternehmens- bzw. Verkehrswert des zu übertragenden Vermögens zum Umgründungsstichtag schon vor allfälligen Korrekturen ermittelt werden. Diesbezüglich hat das BMF wiederholt darauf verwiesen, dass jedes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erstellte Verfahren, etwa nach den Grundsätzen des Fachgutachtens des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom , KFS BW1, eine taugliche Grundlage für die Bewertung darstellt und der Abgabenbehörde als Beweismittel im konkreten Abgabenverfahren dient. So gesehen müssten die Auswirkungen rückwirkender Änderungen des Buchvermögens nach den gleichen Grundsätzen, wie sie der vorangegangenen Bewertung zugrunde gelegt wurden, ermittelt werden. Sollte im Einzelfall danach verfahren we...